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Beratungsförderung vor der Gründung

Gründungsberatung durch das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW

Woraus besteht die Gründungsberatung beim buero:abel?
Die Gründungsberatung beginnt mit einem unverbindlichen Erstgespräch über Vorstellungen, Ziele und Umfang der Beratung. Das buero:abel berät ganzheitlich und erarbeitet im Dialog mit Ihnen Ihr Konzept und Ihren Businessplan. Auf unserer Seite Existenzgründungsberatung erfahren Sie mehr zu Inhalt und Methode der Beratung des buero:abel. Die individuelle Beratung ist für jeden geeignet, der individuelle Unterstützung für sein Grundungsvorhaben wünscht. Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf.

Fördervoraussetzungen und Kosten
Gefördert werden können Existenzgründer, die ihre Gründung noch nicht vollzogen haben. Im Regelfall fördert das Beratungsprogramm Wirtschaft bis zu vier Tagewerken. Im Fall einer parallelen Zirkelteilnahme bis zu drei Tagewerken. Die Kombination aus Einzelberatungsförderung und Zirkelberatungsförderung ist möglich. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent eines Tagewerksatzes und ist begrenzt auf maximal 400 Euro je Tagewerk netto. Die Mehrwertsteuer wird vom Geförderten alleine getragen.

In bestimmten Fällen kann ein erhöhter Zuschuss gewährt werden, und zwar bei einer Gründung durch Empfänger von ALG II, Hochschulabsolventen oder Berufsrückkehrerinnen mit vergleichbarer Einkommenslage. Der Zuschuss kann dann bis zu 80 Prozent eines Tageswerksatzes betragen und ist ebenfalls auf maximal 400 Euro je Tagewerk begrenzt.